In den letzten Wochen mussten sich erneut viele gesetzlich Krankenversicherte aufgrund von Arznei-Rabattverträgen auf neue Arzneimittel einstellen. Denn bei unterschiedlichen Präparaten mit demselben Wirkstoff müssen Apotheker das Mittel abgeben, für das die Kasse mit einem Hersteller per Arznei-Rabattvertrag einen Preisnachlass verabredet hat. Seit dem 1. April 2007 sind sie dazu verpflichtet. Bereits zu Beginn des Jahres traten bei vielen Kassen neue Rabattverträge in Kraft.